
Meist sind es die sog. Kleinstforderungen, wie z. Bsp. Zuzahlungen, welche nicht vertragsgemäß beglichen werden. In der Regel dürfen Sie für die erste Mahnung keine Mahnkosten ansetzen. Weiterhin dürfen gemäß ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich die wirklich entstandenen Kosten wie z. Bsp. Porto, Papier, Briefumschlag in diesen Mahnkosten enthalten sein. Verwaltungs- und Personalkosten gehören i.d.R. nicht dazu, da diese zum allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören. Somit wird es für Sie meist unwirtschaftlich Kleinstforderungen zu mahnen, da Ihre internen Kosten wesentlich höher sind. Um Ihren Verzugsschaden geltend machen zu können, sind Sie allerdings verpflichtet Ihren Kunden zu mahnen.
Durch unsere effektiven Prozesse können wir Ihnen wesentlich günstigere Tarife für Ihr Mahnwesen bieten, als Sie es intern abbilden können.
Dabei profitieren Sie als auch Ihre Kunden von unserem persönlichen Service.
Wir sind für Sie da und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
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